Willkommen in Riem – Ihr neues Zuhause mit Parkposition

Neubau von 2- bis 5-Zimmer Eigentumswohnungen auf der Westseite des München-Riemer Landschaftsparks

Der Kaufvertrag für Ihr neues Zuhause

Der Inhalt des Kaufvertrags zwischen Käufer und Bauträger ist größtenteils vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In allen wichtigen Punkten – wie zum Beispiel Zahlungsplan und Voraussetzungen für die Zahlungen – sind die derzeit gültigen Verbraucherschutz-Gesetze eingearbeitet. Vor der Verbriefung ist eine ausführliche Besprechung des Vertrages und der wichtigsten Punkte der Teilungserklärung erforderlich. Wir nehmen uns dafür selbstverständlich genügend Zeit.

 

Individuelle Vereinbarungen können nach Absprache mit dem Notariat Dr. Walz in München und dem Bauträger vereinbart werden, soweit diese den gültigen Gesetzen entsprechen.

 

Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung und den Aufteilungsplänen regelt das Zusammenleben der Eigentümer. Weitere Vereinbarungen können im Rahmen der Eigentümerversammlungen beschlossen werden.

 

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Wir haben Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einfach mit uns einen persönlichen Besichtigungstermin vor Ort. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0179 / 104 20 81